des Verein Begegnungsstätte Heinrich Kunst e.V.
In der Fassung vom 13. Januar 2000
§ 1
Name des Vereins
Der Verein führt den Namen „Verein Begegnungsstätte Heinrich Kunst“
§ 2
Der Sitz des Vereins ist Ofenerfeld (Gemeinde Wiefelstede)
§ 3
Zweck des Vereins
Der Verein Begegnungsstätte Heinrich Kunst (nachstehend Verein genannt) ist ein Verein der
- ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung „Steuerbegünstigte Zwecke“ verfolgt.
Zweck des Vereins ist es,
- die Erinnerung an den Ehrenbürger der Gemeinde Wiefelstede, ehemaligen Kirchenältesten, langjährigen Bezirksvorsteher von Ofenerfeld und Heimatschauspieler an der August-Hinrichs-Bühne, Heinrich Kunst zu pflegen und in seinem Sinne für die Bürgerinnen und Bürger tätig zu sein.
- Das ehemalige Wohnhaus von Heinrich Kunst mit seinen Nebengebäuden und einem noch mit der Gemeinde Wiefelstede festzusetzenden Grundstücks als Begegnungsstätte für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wiefelstede, insbesondere aus Ofenerfeld, Metjendorf und Heidkamp und als Erinnerungsstätte an Heinrich Kunst zu betreiben und
- als kulturelles Ziel verfolgt der Verein die Pflege und Förderung des heimatlichen Brauchtums, insbesondere die Pflege der plattdeutschen Sprache und der heimatlichen Kunst. Er möchte durch den Betrieb der Begegnungsstätte einen Ort der Begegnung für die Bürgerinnen und Bürger schaffen und damit einen Beitrag zum Kennen lernen der ammerländisch-oldenburgischen Landschaft mit ihren kulturellen, mundartlichen und landschaftlichen Besonderheiten leisten.
Daraus folgt:
Der Verein betreibt Haus und Grundstück am Sandweg in Ofenerfeld. Er ist für die dort stattfindenden Veranstaltungen verantwortlich. Der Vereine organisiert Veranstaltungen, die dem ethischen und kulturellen Gedenken an Heinrich Kunst dienen, dazu gehören z.B. Veranstaltungen zur Pflege der plattdeutschen Sprache und Dichterkunst, musikalische Veranstaltungen (kammermusikalische Instrumentalmusik, Volksmusik, Volkstanz), Vortragsveranstaltungen, Ausstellungen nichtkommerzieller Art.
Der Verein hält das Haus für Zwecke der Begegnung bereit, z.B. für Treffen der örtlichen Vereine und Gruppen, Tagungen und Sitzungen im Zusammenwirken mit den örtlichen Vereinen, soweit sie nicht den Zielen des Vereins entgegenstehen.
Der Verein ermöglicht es, der August-Hinrichs-Bühne und anderen Gruppen aus dem plattdeutschen Bereich, das Haus als Tagungs- und Begegnungsstätte zu nutzen.
Der Verein bemüht sich, im Zusammenwirken mit der Gemeinde Wiefelstede die Erinnerung an Heinrich Kunst wach zu halten, z.B. durch Dokumentation seines Wirkens und Zugänglichmachung seines Nachlasses für die Öffentlichkeit, soweit dies möglich ist.
§ 4
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 5
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Ziele verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 6
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 7
Der Verein soll im Vereinsregister eingetragen sein.
§ 8
Mitgliedschaft
Mitglieder sind die nach § 11 durch die örtlichen Vereine und die August-Hinrichs-Bühne entsandten Personen. Soweit diese nicht durch Beitritt Mitglied des Vereins sind, müssen sie die Mitgliedschaft beantragen. Darüber hinaus kann jede natürliche oder juristische Person Mitglied werden. Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. Über die Annahme der Entsendung und über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Ende der Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft endet
- durch schriftliche Kündigung zum Jahresende
- durch Ausschluss durch Beschluss des Vorstandes. Hierbei steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu
- durch Tod des Mitgliedes
- durch Auflösung des Vereins.
Mitgliedsbeiträge:
Die Höhe und die Fälligkeit der von den Mitgliedern zu zahlenden Beiträge werden durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Beiträge werden in der Regel durch Bankeinzug erhoben.
§ 9
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Gesamtvorstand
- der Vorstand gem. § 26 BGB
§ 10
Die Mitgliederversammlung
Mindestens einmal jährlich hat eine Mitgliederversammlung stattzufinden. Sie wird in der Regel durch den Vorsitzenden einberufen.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen können stattfinden, wenn der Vorstand dies im Vereinsinteresse für notwendig hält. Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mindestens 10 Tage vor dem Versammlungstermin. Anträge an die Mitgliederversammlung müssen mindestens 3 Tage vorher schriftlich an den Vorstand eingereicht werden. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.
Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben
- Wahl des Vorstandes
- Entgegennahme von Kassenbericht und Bericht des Vorstandes
- Wahl von zwei Kassenprüfern
- Entlastung des Vorstandes
Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der Erschienenen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Von der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, sie ist vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben.
§ 11
Der Gesamtvorstand
Der Gesamtvorstand setzt sich aus den Mitgliedern zusammen, die durch die beteiligten Vereine, die August-Hinrichs-Bühne und die Mitgliederversammlung entsandt wurden. Mitglieder des Vorstandes können auch Mitglieder des Gesamtvorstandes sein.
Dabei können wie folgt entsenden.
Der Ortsbürgerverein Metjendorf-Heidkamp-Ofenerfeld 3 Mitglieder
Der Pfeifenklub Einigkeit Ofenerfeld 2 Mitglieder
Die Ortsgruppe Metjendorf der Arbeiterwohlfahrt 2 Mitglieder
Die August-Hinrichs-Bühne am Oldenburgischen Staatstheater 1 Mitglied
Die Mitgliederversammlung des Verein Begegnungsstätte
Heinrich Kunst e.V. 2 Mitglieder
Aufgabe des Gesamtvorstandes ist es, den Vorstand nach § 26 BGB in seiner Arbeit zu unterstützen. Der Gesamtvorstand tritt auf Antrag eines seiner Mitglieder zusammen. Die Einladung erfolgt in der Regel durch den Vorsitzenden.
§ 12
Der Vorstand
Der Vorstand gemäß § 26 BGB wird durch die Mitgliederversammlung aus Mitgliedern gewählt (§ 10). Seine Mitglieder sollen ihren Wohnsitz in der Gemeinde Wiefelstede haben.
Der Vorstand setzt sich zusammen aus
- dem/der Vorsitzenden
- dem/der Stellvertreten Vorsitzenden
- dem/der Kassenwart/in
- dem/der Schriftführer/in
Jeweils zwei dieser Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Der Vorstand gem. § 26 BGB wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch bis zu einer ordnungsgemäßen Neu- oder Wiederwahl im Amt. Der Vorstand tritt auf Antrag eines seiner Mitglieder zusammen. Die Einladung erfolgt in der Regel durch den Vorsitzenden.
§ 13
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. Auf der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele des Vereins zu unterstützen.
§ 14
Auflösung des Vereins
Der Verein kann sich mit 3/4 Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Gesamtvorstandes auflösen, wenn die Grundlage der Vereinsgründung, insbesondere die Nutzungsmöglichkeit von Gebäuden und Grundstück entfallen.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Wiefelstede, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Ofenerfeld, den 09.12.1993
Gez.
Dr. Dieter Thierfled Helmut Warrelmann E. Schuster-Alt
Frerich Janssen Herman Reents Herbert Klinger
Erwin Puls Friedrich Rippen
Ofenerfeld den 13.01.2000
Dr. Dieter Thierfeld Friedrich Rippen Herbert Klinger
Irma Rippen